Rechtsprechung
VG Berlin, 12.09.1994 - 21 A 304.94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96 Obwohl die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerin Anstalten des öffentlichen Rechts und ihre Aufgaben öffentliche Aufgaben sind, wird ihre hier erörterte Tätigkeit im allgemeinen als privatrechtlich angesehen (OVG Berlin NJW 1991, 715 ; VG Berlin VIZ 1994, 692).